Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit

Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit

Hundehalter sind mit der jährlichen Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit ab dem 1. April vertraut. Während dieser Periode müssen Hunde in bestimmten Gebieten an der Leine geführt werden, was, obwohl es zu gewissen Einschränkungen führt, wichtig und sinnvoll ist, da Hunde normalerweise gerne frei herumlaufen. Doch warum ist die Einhaltung dieser Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit so entscheidend?

Schnuffel

Die Brut- und Setzzeit bezieht sich auf die Periode, in der Wildtiere ihren Nachwuchs ausbrüten und zur Welt bringen.

Während die Brutzeit Vögel betrifft, bezieht sich die Setzzeit auf Haarwild, zu dem Arten wie Rot- und Schwarzwild, Hasen, Wisente, Luchse, Füchse und Wildschweine gehören. Zusätzlich zur Leinenpflicht dürfen diese Tiere zwischen dem 1. April und dem 15. Juli nicht gejagt werden. In einigen Bundesländern, wie Bremen oder Niedersachsen, beginnt diese Phase bereits am 15. März.

Grünlippmuschel
Grünlippmuschel

Die Leinenpflicht gilt inner- und außerorts auf Feldern, Grünflächen, Wiesen und in Waldgebieten.

Dies dient dem Schutz der Wildtiere, damit sie ihren Nachwuchs in Ruhe ausbrüten und aufziehen können. Es ist wichtig, die Leinenpflicht zu respektieren, nicht nur zum Schutz der Tiere, sondern auch, um hohe Bußgelder von bis zu 5.000 Euro zu vermeiden.

Hyaluronsäure+
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Es gibt jedoch Ausnahmen von der Leinenpflicht, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind.

In einigen Regionen dürfen beispielsweise Hunde, die jederzeit und zuverlässig abrufbar sind, unangeleint laufen. Um sicherzugehen, ist es ratsam, sich beim örtlichen Ordnungsamt über die genauen Bestimmungen zu informieren.

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